§14a EnWG & PV-Drosselung: Ihr Upgrade für maximale Erträge
Effizienz steigern, Kosten senken: Steuerbarkeit im Fokus
Im neuen Energiesystem gibt es zwei zentrale Themen, die Anlagenbetreiber aktuell beschäftigen. Ich helfe Ihnen, beide Anforderungen technisch sauber zu lösen und dabei finanzielle Vorteile zu sichern.
1. Photovoltaikanlagen: Die 60%-Begrenzung aufheben
Haben Sie Ihre Photovoltaikanlage nach dem 31.01.2025 in Betrieb genommen? Wir rüsten Ihre Anlage technisch so aus, dass sie für die Signale des Netzbetreibers bereit ist.
- Technisches Upgrade für Netzbetreiber-Signale.
- Ziel: Aufhebung der 60%-Begrenzung für 100% Sonnenenergie-Nutzung.
2. §14a EnWG: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Wallbox, WP, Speicher)
Seit dem 01.01.2024 müssen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen (> 4,2 kW) steuerbar sein. Im Gegenzug profitieren Sie von deutlich reduzierten Netzentgelten.
§ 14a EnWG: Was Sie über steuerbare Verbraucher und Ihre PV-Anlage wissen müssen
Neue Regeln für Ihre Energie: Das § 14a EnWG einfach erklärt
Wärmepumpen, Wallboxen für E-Autos und andere große Stromverbraucher werden in immer mehr Haushalten Standard. Um unser Stromnetz stabil zu halten und Überlastungen zu vermeiden, hat die Bundesregierung das § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) angepasst. Diese Neuregelung betrifft viele Eigenheimbesitzer und bietet gleichzeitig attraktive Vorteile. Doch was bedeutet das konkret für Sie und Ihre Technik im Haus?
Smart Grid Lösungen: Mieterstrom & §14a EnWG
Smart Grid Lösungen
Intelligente Energielösungen für Immobilienbesitzer: Wir helfen Ihnen, von Mieterstrom und der §14a EnWG Regulierung zu profitieren.
§14a EnWG: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Seit Januar 2024 müssen neue Wärmepumpen und Wallboxen steuerbar sein. Wir kümmern uns um: